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Teilnahmebedingungen für das Sparkassen-Spenden-Voting

1. Veranstalter

Veranstalter des Sparkassen-Spenden-Votings ist die Sparkasse Altötting-Mühldorf.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine und Organisationen aus dem Bereich Soziales, den Bereichen Kunst, Musik und Kultur (beinhaltet auch Denkmalschutz, -pflege und Heimatkunde, -pflege), aus dem Bereich des Umwelt- und Landschaftsschutzes und alle Vereine (auch mit mehreren Sparten) aus dem Bereich des Sports (unentgeltlicher Amateursport), die über eine gültige Körperschaftssteuer-Freistellung des Finanzamtes aufgrund ihres gemeinnützigen Zweckes verfügen und deren Sitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Altötting-Mühldorf in den Landkreisen Altötting oder Mühldorf (ausgenommen die Gemeinden Gars, Kirchdorf, Maitenbeth, Rechtmehring, Reichertsheim und Unterreit) liegt. Politische Parteien sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Dritte, wie zum Beispiel Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

3. Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer muss lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zur Sparkassen-Webseite sowie zur zugeschalteten Voting-Webseite tragen. Die Teilnahme ist unabhängig von einer Bestellung oder einem Produktabschluss. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt über die Internet-Seite der Sparkasse Altötting-Mühldorf sowie einer zugeschalteten Voting-Webseite. Durch die Teilnahme am Voting erklärt sich der Teilnehmende mit allen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden.

4. Teilnahmezeitraum

Bewerbungsphase: 14.10.2024 bis 03.11.2024
Abstimmungsphase: 04.11.2024 ab 12:00 Uhr bis 17.11.2024

5. Anmeldephase

Teilnahmeberechtigt sind alle unter Nr. 2 aufgeführten Vereine und Organisationen. Liegt der Sparkasse Altötting-Mühldorf kein Nachweis über die Gemeinnützigkeit des Vereins vor, verpflichtet sich dieser, einen Nachweis nach Aufforderung durch die Sparkasse Altötting-Mühldorf innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung zum Spenden-Voting nachzureichen. Anderenfalls behält sich die Sparkasse Altötting-Mühldorf vor, den Verein ggf. auch nachträglich vom Spenden-Voting auszuschließen.

Bei der Bewerbung muss eine Kurzbeschreibung des Projektes eingestellt und ein Foto (.jpg oder .png Format) hochgeladen werden. Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse Altötting-Mühldorf übertragen. Weiter wird der Sparkasse Altötting-Mühldorf das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

Alle Projektvorstellungen werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Sparkasse Altötting-Mühldorf behält sich vor, Projekte im Falle unrichtiger Angaben oder sonstigem wichtigen Grund gegebenenfalls nicht zur Abstimmung zuzulassen bzw. vom Voting auszuschließen.

Die Spenden stammen grundsätzlich aus dem Sozialen Zweckertrag des Prämiensparens. Die eingereichten Projekte müssen folgende Vorgaben erfüllen:

Eine gemeinnützige, besonders förderungswürdige Maßnahme i. S. d. § 52, Abgabenordnung (AO) muss vorliegen. Die Maßnahme muss dem Zweck entsprechen, für die der juristischen Person des privaten Rechts die Steuerbegünstigung vom Finanzamt bescheinigt wurde. Bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts muss sichergestellt sein, dass die Maßnahme nicht im Rahmen der Pflichtaufgaben zu erfüllen ist.

Im Einzelnen kommen hieraus folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Maßnahmen zur Förderung von Bildung und Erziehung, Völkerverständigung, Jugendhilfe, Kindergartenwesen, Altenhilfe, Behindertenhilfe, öffentlichem Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen, Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutz, Rettung aus Lebensgefahr, Unfallverhütung.
  • Maßnahmen zur Förderung der Kunst, der Musik und der Kultur, (z. B. Malutensilien, Musikinstrumente, Kosten für Kostüme, Restauration von Kulturgut).
  • Maßnahmen aus dem Bereich des Umwelt- und Landschaftsschutzes.
  • Maßnahmen zur Förderung des Sports, die unmittelbar der Ausübung der jeweiligen Sportart zugutekommen (z. B. Trainingsgeräte oder Zubehör).
  • Nicht förderfähig sind Investitionen, die den Vereins-/Organisationszweck nur indirekt unterstützen (z. B. Gebäudekosten, Instandsetzungskosten, Reisekosten).
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Sachaufwandsträger, z. B. eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband üblicherweise im Rahmen der Pflichtaufgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsfähigkeit zu erfüllen hat.
  • Die Zuwendungen werden nur projektbezogen (zur Finanzierung konkreter Anschaffungen von mindestens 500,00 Euro) gewährt. Die genaue Beschreibung der konkreten Anschaffung hat in der Projektvorstellung zu erfolgen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Zuwendungen weder in voller Höhe noch teilweise zur Abdeckung von Verwaltungskosten verwendet werden.
  • Das Projekt darf nicht der Förderung Einzelner dienen.
  • Das Projekt muss im Geschäftsgebiet der Sparkasse Altötting-Mühldorf umgesetzt werden.

Die Freischaltung der Projekte erfolgt nach Überprüfung durch die Sparkasse innerhalb von 1 – 3 Arbeitstagen.